Eltern und Schule
Die Mitspracherechte der Eltern werden in erster Linie durch den Elternbeirat gewahrt. Dieser wird durch die Eltern aller Schüler gewählt fungiert als deren maßgeblicher Vertreter gegenüber der Schule.
Der Elternbeirat soll bei allen wichtigen Entscheidungen der Schule zumindest gehört werden. Echte Mitbestimmungsrechte bestehen aber nur bei einzelnen Angelegenheiten, an der Schulorganisation (also bspw. an der Einstellung von Lehrern oder der Unterrichtsgestaltung) ist er nicht beteiligt.